Möglichkeiten der Immobilienbewertung

Je nach Anlass, Objektart und -nutzung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Immobilienbewertung. So kann der Wert einer Immobilie beispielsweise im Zug der Festsetzung der Grundsteuer beziffert werden. Die Grundsteuer bemisst sich dabei allerdings am sogenannten Einheitswert der Immobilie, den das zuständige Finanzamt auf Basis der dafür geltenden Gesetzgebung berechnet. Alternativ dazu gibt es noch ein Verkehrswertgutachten, das von einem Immobiliensachverständigen erstellt wird.
Wer als Immobilienbesitzer sein Objekt verkaufen möchte oder einfach aus Interesse dessen Wert ermitteln lassen möchte, hat hierbei mehrere Möglichkeiten. So können Immobilienbewertungen kostenfrei und unverbindlich über Online-Immobilienportale eingeholt werden. Dazu muss nur die Objektadresse, Ausstattung, Baujahr, Art und Größe der Immobilie angegeben werden. Auf Basis von diesen Angaben wird im Anschluss eine entsprechende Bewertung mit Bezifferung des zu erwartenden Wertes erstellt. Dieser wird dabei im Prinzip über das Vergleichswertverfahren, das auch Makler für die Bewertung von Immobilien verwenden, ermittelt. So wird über einen mathematischen Algorithmus auf Basis von Verkaufswerten vergleichbarer Objekte der mögliche Marktwert der zu bewertenden Immobilie bestimmt.
Einziger Haken daran ist, dass der Immobilienwert in einem relativ breiten Korridor, innerhalb welchen sich der tatsächliche Marktwert beläuft, ausgewiesen wird. Weiterhin lassen sich so eher Immobilien mit konventionellen Raumaufteilungen und durchschnittlicher Ausstattung bewerten. Soll dagegen eine Immobilie mit gehobener Ausstattung und weiteren Extras bewertet werden, so liefern diese Online-Immobilienrechner noch ungenauere Werte.
Für eine fundierte und seriöse Marktwertermittlung sollte daher ein professioneller Immobilienmakler konsultiert werden. Auch diese bieten meist im Rahmen des Erstkontaktes eine zunächst kostenfreie Immobilienbewertung an. Diese kann entweder der Grundstein für die weitere Vermarktung der Immobilie dienen oder alternativ nur als reine Preisindikation dienen. Ein potenzieller Vermarktungsauftrag kann mit dem Makler im Anschluss über einen entsprechenden Maklervertrag geregelt werden.
Zur Objektbewertung bedienen sich Makler ähnlich wie Immobiliensachverständige wie DI Heinrich Trimmel Architekt und Sachverständiger normalerweise drei einschlägiger Verfahren: dem Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertverfahren.
Ähnlich wie bei Online-Immobilienrechnern wird beim Vergleichswertverfahren der Objektwert über den Verkaufspreis von bereits veräußerten bzw. derzeit am Markt befindlichen Objekten ermittelt. Das Verfahren kommt dabei in gewisser Weise zur Bewertung aller Objektarten zum Einsatz, typischerweise jedoch bei der Bewertung von Eigentumswohnungen. Diese können – ähnlich wie vermietete bzw. verpachtete Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien – jedoch auch über das Ertragswertverfahren bewertet werden. Dabei werden die jährlich zu erzielenden Nettoerträge des Objekts mit einem Kaufpreisfaktor multipliziert. Dessen Höhe richtet sich dabei nach Baujahr, Zustand, Bausubstanz, Lage und Ausstattung der Immobilie. Dieser Multiplikator ist rein mathematisch gesehen der Kehrwert der zu erwartenden Bruttorendite (Rendite vor Steuern) des Objekts. Zusätzlich werden dabei noch die Werte von angrenzenden Grundstücken oder Nebengebäuden mit berücksichtigt. Das Sachwertverfahren wird dagegen eher zur Bewertung von Einfamilienhäusern angewandt, wobei hier der Gebäudezeitwert (potenzieller Neubauwert abzüglich Abnutzungskosten) mit dem Grundstückswert aufsummiert wird.


Teilen