Betreuung beim Hausverkauf: Abläufe und gesetzliche Bedingungen

Grundsätzlich erfolgt der Verkauf einer Immobilie durch den Eigentümer oder mithilfe eines Maklers. Doch im Falle einer Handlungsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder sonstigen Gründen ist es möglich durch eine gerichtliche Instanz einen Betreuer zu beauftragen. Der Betreuer ist dazu verpflichtet, im Sinne des Eigentümers zu handeln und trägt zudem die volle Verantwortung für seine Vorgehensweise. Die Beauftragung ist gestzlich reguliert, sodass eine Betreuung beim Hausverkauf ohne Weiteres nicht möglich ist, sofern kein gerichtlicher Beschluss vorliegt.

Was ist ein rechtlicher Betreuer?
Ein rechtlicher Betreuer ist ein gesetzlicher Vertreter für Personen, die infolge einer körperlichen oder psychischen Erkrankung nicht mehr handlungsfähig sind und im Zuge dessen auf die Hilfe von Außenstehenden angewiesen sind. Eine Betreuung beim Hausverkauf ist, in Anbetracht des möglichen Immobilienwertes, von besonderer Relevanz. Deshalb hat ein Betreuer einen wichtigen Stellenwert, um eine neutrale Person zu haben, die im Interesse der zu betreuenden Person handelt, um einen Missbrauch zugunsten eigener Vorteile zu verhindern. Der Betreuer unterliegt zudem gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sein Handeln auf wesentliche Aspekte einschränken, um möglichst zugunsten der zu vertretenden Person zu handeln.

Wie ist die rechtlich vorgeschriebene Vorgehensweise?
In erster Linie muss ein Betreuungsgericht begutachten zu welchem Preis ein Verkauf in Betracht kommt oder inwieweit ein Verkauf gerechtfertigt ist oder eine Notwendigkeit darstellt. Infolge dessen ist ein Gutachten vorzulegen, welches von einem neutralen Sachverständigen erstellt ist, um den Verkaufspreis glaubhaft dem Gericht darzulegen. In manchen Fällen sind auch Gutachten von Immobilienmaklern zugelassen, bzw. werden als valide eingestuft.

Oftmals ist der Anlass für einen Hausverkauf eine Verschuldung, sodass unter diesen Aspekt im Vorfeld wichtige Grundlagen geklärt werden müssen, wie zum Beispiel inwieweit der Verkaufspreis die Schulden decken kann. Anderenfalls ist es notwendig einen qualifizierten Makler miteinzubeziehen, um mit den Gläubigern zu verhandeln, damit es zu einer Einigung kommt.

Anschließend geht es über zum Verkauf. Dieser erfolgt entweder durch den Betreuer oder durch einen Makler, der mit dem Betreuer kooperiert, wie z.B. NEUHOLD IMMOBILIEN GmbH Diesbezüglich werden Inserate veröffentlicht, die das Haus zum Verkauf anbieten. Der Preis muss mindestens den Betrag aufweisen, welches im Gutachten fixiert worden ist, bzw. ermittelt wurde, denn es gilt stets im Interesse des Immobilienbesitzers zu handeln.

Sobald ein Käufer gefunden ist, wird ein Notartermin festgesetzt, sodass der Betreuer, Käufer und unter Umständen der Makler aufeinandertreffen, um die Kaufabwicklung abzuschließen.

Fazit
Eine Betreuung beim Hausverkauf ist eine Möglichkeit, um im Falle von Schulden, die zusätzlich mit einer Handlungsunfähigkeit des Schuldners einhergeht, eine gerechte Lösung zu finden. Damit wird eine Einigung erreicht, die darauf abzielt, möglichst im Interesse des Schuldners als auch im Interesse der Gläubiger Lösungsansätze zu finden. Aufgrund strenger Auflagen ist die Verwaltung durch einen Betreuer akribisch reguliert, sodass die Möglichkeit eines Missbrauchs ausgeschlossen ist.


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